Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Bitte beachten Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Veranstaltungen, Kurse, Ausfahrten und Angebote des Skiclub Aßmannshardt e.V.

1. Gegenstand und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Buchung und Teilnahme an Veranstaltungen und Angeboten des Skiclub Aßmannshardt e.V.

Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung werden diese AGB anerkannt.


2. Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich über die Online-Anmeldung auf unserer Website bzw. über das jeweilige Buchungssystem.

Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.

Nach Ablauf der offiziellen Anmeldefrist sind Anmeldungen nur bei freien Restplätzen und nach Rücksprache mit dem Veranstalter möglich.


3. Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt mit erfolgreicher Anmeldung und entsprechender Bestätigung durch den Skiclub Aßmannshardt e.V. zustande.

Teilnehmende müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Minderjährige benötigen die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter.


4. Bezahlung

Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich per SEPA-Lastschriftverfahren.

Der Einzug der Teilnahmegebühren erfolgt in der Regel bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn.

Für Rücklastschriften aufgrund fehlerhafter Angaben oder fehlender Kontodeckung behalten wir uns vor, entstandene Bankgebühren sowie eine angemessene Bearbeitungsgebühr weiterzugeben.


5. Rücktritt und Stornierung durch Teilnehmende

Eine Abmeldung ist jederzeit möglich, sofern keine abweichenden Regelungen für die jeweilige Veranstaltung veröffentlicht wurden.

Bei einem Rücktritt gelten folgende Stornierungsbedingungen:

  • bis 14 Tage vor Veranstaltungs- bzw. Reisebeginn: 50 % der Teilnahmegebühr
  • ab 7 Tage vor Veranstaltungs- bzw. Reisebeginn: 100 % der Teilnahmegebühr

Maßgeblich ist jeweils der schriftliche Eingang der Abmeldung beim Skiclub Aßmannshardt e.V.

In begründeten Ausnahmefällen (z. B. Krankheit oder Verletzung) kann nach Vorlage eines ärztlichen Attests eine kulante Einzelfallentscheidung getroffen werden. Bereits entstandene oder nicht erstattungsfähige Kosten werden hierbei berücksichtigt.

Wir empfehlen ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktritts- und Auslandskrankenversicherung.


6. Absage oder Änderungen von Veranstaltungen

Ski- und Snowboardsport sind wetter- und situationsabhängige Outdoor-Sportarten. Daher kann die Durchführung einzelner Veranstaltungen nicht garantiert werden.

Der Skiclub Aßmannshardt e.V. behält sich vor, Veranstaltungen aufgrund von:

  • unzureichender Teilnehmerzahl
  • Witterungsbedingungen
  • Sicherheitsrisiken
  • höherer Gewalt
  • behördlichen Anordnungen
  • organisatorischen Gründen

auch kurzfristig abzusagen oder anzupassen.

Bereits geleistete Teilnahmegebühren werden bei vollständiger Absage der Veranstaltung zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.


7. Haftung

Die Teilnahme an sämtlichen Veranstaltungen erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.

Der Skiclub Aßmannshardt e.V. haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Vereins oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.

Von dieser Haftungsbeschränkung unberührt bleiben Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Ausrüstung und persönlichen Gegenständen wird keine Haftung übernommen.


8. Versicherung

Allen Teilnehmenden wird der Abschluss einer geeigneten Versicherung empfohlen, insbesondere:

  • DSV-Skiversicherung
  • Auslandskrankenversicherung
  • Reiserücktrittsversicherung

Eventuelle Kosten für Bergung, Rettung oder medizinische Versorgung sind von den Teilnehmenden selbst zu tragen.


9. Datenschutz

Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gelten unsere Datenschutzbestimmungen in der jeweils aktuellen Fassung.

Diese sind auf unserer Website unter www.sc-assmannshardt.de/datenschutz einsehbar.

Mit der Anmeldung erklären sich Teilnehmende mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Veranstaltungsorganisation einverstanden.


10. Verhalten im Skigebiet und während Veranstaltungen

Alle Teilnehmenden verpflichten sich:

  • die FIS-Regeln einzuhalten
  • den Anweisungen der Lehrkräfte, Trainer und Betreuer Folge zu leisten
  • sich rücksichtsvoll und sicherheitsbewusst zu verhalten

Das Verlassen markierter und freigegebener Pisten erfolgt auf eigene Verantwortung und Gefahr.

Bei grobem Fehlverhalten oder Gefährdung anderer Teilnehmender behalten wir uns den Ausschluss von der Veranstaltung ohne Anspruch auf Rückerstattung vor.


11. Freifahren bei Jugendveranstaltungen

Jugendliche dürfen – abhängig von Alter, Können und Einschätzung der Betreuer – nach ausdrücklicher Freigabe eigenständig in Kleingruppen fahren.

Die Entscheidung hierüber treffen ausschließlich die verantwortlichen Betreuer und Lehrkräfte des Skiclub Aßmannshardt e.V.

Das Freifahren erfolgt auf eigene Gefahr. Die Teilnehmenden verpflichten sich, vereinbarte Treffpunkte und Zeiten einzuhalten.

Der Verein behält sich vor, die Freigabe zum eigenständigen Fahren jederzeit einzuschränken oder zu widerrufen.


12. Sicherheit und Ausrüstung

Das Tragen eines Ski- bzw. Snowboardhelms ist bei allen Veranstaltungen verpflichtend.

Jede teilnehmende Person ist selbst dafür verantwortlich, dass:

  • die Ausrüstung technisch einwandfrei ist
  • geeignete Kleidung getragen wird
  • Bindungseinstellung und Material den aktuellen Sicherheitsanforderungen entsprechen

Wir empfehlen dringend, das Material regelmäßig durch ein Fachgeschäft überprüfen zu lassen.

Der Skiclub Aßmannshardt e.V. übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verletzungen, die durch mangelhafte oder ungeeignete Ausrüstung entstehen.


13. Bild- und Medienaufnahmen

Im Rahmen unserer Veranstaltungen können Foto- und Videoaufnahmen erstellt werden.

Diese können für:

  • Vereinskommunikation
  • Social Media
  • Website
  • Printmedien
  • Kursfeedbacks
  • interne Dokumentation

verwendet werden.

Weitere Informationen hierzu sind in unseren Datenschutzbestimmungen geregelt.


14. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

Es gilt deutsches Recht.

Skiclub Aßmannshardt e.V.

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